BGH v. 21.10.1994 Bedeutung

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BGH v. 21.10.1994

BGH v. 21.10.1994 Logo #42834<i>(Az. 2 StR 328/94)</i> (S. 289:) (...) Hilfsbeweisanträge, die sich nach der zu beweisenden Behauptung gegen den Schuldspruch richten, nach der vom Antragsteller gewählten Bedingung aber nur für den Fall einer bestimmten Rechtsfolgenentscheidung als gestellt gelten sollen, sind unzulässig. Die Beweisbehauptung muß der Antragsbed...
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